Seidon GmbH & Co. KG

Wasserlooslück 2
24944 Flensburg

Telefon: +49 (0) 461 - 50 504-0
Telefax: +49 (0) 461 - 50 504-15

URI: http://www.seidon.de/

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seidon GmbH und Co. KG

 

1. Vertragsabschluss

Mit Unterzeichnung des umseitigen Formulars wird ein bindender Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft im Seidon gestellt.

Seidon hat das Recht, diesen Antrag auf Mitgliedschaft binnen 14 Tagen durch Widerruf gegenüber dem Antragsteller abzulehnen, ohne dass dieser Ansprüche gegen Seidon erlangt.

2. Jugendliche

Anträge von Minderjährigen werden nur angenommen, wenn die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Minderjährige unter 12 Jahren können nicht Mitglied werden.

3. Besondere Tarife / Leistungen

Der ermäßigte "Night Life"-Tarif berechtigt lediglich dazu, das Angebot des Seidons Montag bis Freitag ab 19:30 Uhr zu nutzen.

Das Angebot des Seidons darf mit dem ermäßigten Tarif "Jugend Teilzeit" Montag bis Freitag lediglich in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr genutzt werden und gilt nur für Schüler, Studenten und Auszubildende (Nachweis erforderlich).

Darüber hinaus kann mit beiden Tarifen an Sams-, Sonn- und Feiertagen während der gesamten Öffnungszeiten das Angebot des Seidons genutzt werden.

Der "Jugend"-Tarif kann von allen Schülern, Studenten und Auszubildenden (Nachweis erforderlich) genutzt werden.

Der ermäßigte Partnertarif kann von zwei in einem Haushalt lebenden Personen genutzt werden, bis die Mitgliedschaft eines der Partner endet. Ab Beendigung eines Partners gilt für den verbliebenen Partner der Standardtarif für den Rest der Laufzeit des Partnervertrages.

Die Familientarife gelten nur für beim Vertragsabschluss benannte Familienmitglieder, die in direkter Linie verwandt sind (Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder), sowie deren Ehegatten. Eine Familienmitgliedschaft (bis 6 Personen) kann während der Vertragslaufzeit nicht auf eine Familienmitgliedschaft (bis 4 Personen) umgestellt werden.

Vertragspartner sind im Fall von Familientarifen alle Familienmitglieder über 18 Jahre; der Einzug der Beiträge erfolgt bei einer von diesen benannten Personen.

Mit dem Getränke Abo können Sie die Getränke, die an der Zapfanlage angeboten werden, mehrkostenfrei erhalten.

4. Pflichten des Mitglieds

a) Jedes Mitglied hat die Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) Seidon unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Seidon dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitgeteilt hat, hat das Mitglied zu tragen.

b) Jedes Mitglied hat auf seine Mitgliedskarte und ggf. Milon-Chip-Karte sorgsam zu achten und einen Verlust Seidon unverzüglich anzuzeigen. Für den Ersatz einer schuldhaft verlorenen Milon-Chip-Karte werden € 39,00 und für die Mitgliedskarte € 19,00 berechnet, sofern das Mitglied keinen geringeren Schaden/Aufwand nachweist. Andernfalls schuldet das Mitglied den nachgewiesenen Betrag.

c) Jedes Mitglied darf seine Mitgliedskarte und ggf. die Milon-Chip-Karte nur selbst verwenden und nicht Dritten überlassen. Für jeden Fall des Zuwiderhandelns verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes i.H.v. € 300,00. Weist das Mitglied insoweit einen geringeren Schaden nach, schuldet es den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens durch Seidon bleibt unberührt.

d) Jedes Mitglied verpflichtet sich, Seidon von Ansprüchen freizuhalten, die dadurch entstehen, dass ein Dritter durch ein schuldhaftes Verhalten des Mitglieds einen Schaden erleidet.

e) Jedes Mitglied hat der Hausordnung und den Weisungen des Personals zu folgen.

5. Mitgliedsbeitrag

Der wöchentliche Mitgliedsbeitrag und sonstige gebuchte Leistungen sind (soweit nicht in Ziffer 7. abweichend geregelt) 14-tätig im Voraus fällig.

Bei schuldhaftem Verzug des Kunden oder Rückbuchung/Rücklastschrift des Beitrags und/oder sonstiger Leistungen wird eine Gebühr i.H.v. € 15,00 erhoben, sofern das Mitglied keinen geringeren Schaden/Aufwand nachweist. Andernfalls schuldet das Mitglied den nachgewiesenen Betrag.

5. Mitgliedsbeitrag (Fortsetzung)

Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens durch Seidon bleibt davon unberührt. Weiterhin wird bei schuldhaftem Verzug die Mitgliedskarte mit sofortiger Wirkung gesperrt. Die Sperrung wird erst mit Ausgleich der noch offenen Beiträge aufgehoben.

Gerät ein Mitglied mit vier wöchentliche Beiträgen in Verzug, werden sämtliche Beiträge für die Restlaufzeit des Vertrages sofort fällig und Seidon ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

Bei Mahnungen berechnet Seidon eine Mahngebühr i.H.v. € 2,00 je Mahnung.

6. Fälligkeit des Monatsbeitrages beim KGG-Vertrag

Der Monatsbeitrag (€ 100,00) entfällt in voller Höhe, wenn die Teilnehmer während der Laufzeit ihres Vertrages 10 Mal an der Krankengymnastik am Gerät teilnehmen.

Für jede Minderteilnahme wird ein Beitrag in Höhe von € 35,00 vom Seidon erhoben.

Der Monatsbeitrag wird in der sich daraus ergebenden Höhe insgesamt mit Ablauf der Festlaufzeit des Vertrages zur Zahlung fällig.

7. Haftung

Seidon haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in Ausübung der vertraglichen Verrichtungen haftet Seidon jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen.

Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und/oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Seidon der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

Diese Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Mitglieds werden von Seidon ausschließlich zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung und/oder Änderung des Mitgliedsvertrages elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nur, soweit dies für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist.

9. Unterbrechung der Mitgliedschaft

Im Fall einer vorübergehenden Sportunfähigkeit hat das Mitglied bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes das Recht, die Mitgliedschaft für die Dauer von bis zu 2 Monaten/Jahr beitragsfrei zustellen.

Eine Gebühr von € 2,50/Woche wird als Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Dauer der Unterbrechungen.

10. Sonderkündigungsrecht

Bei einer nicht nur vorübergehenden Sportunfähigkeit, Schwangerschaft oder einem Wohnortwechsel der zu einer erheblich weiteren Anfahrt führt, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu.

Die Kündigung bedarf der Textform. Die nicht nur vorübergehende Sportunfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest (mit Diagnose), der Wohnortwechsel durch eine entsprechende Meldebestätigung nachzuweisen.

11. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Seidon bedarf unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtskraft der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Die unwirksame Regelung wird durch die rechtlich wirksame Klausel ersetzt, die dem mit der unwirksamen Klausel wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

 
 
 
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